Fragen, die oft gestellt werden

Was passiert in der ersten Stunde?
In der ersten Stunde beginnen wir damit, Ihr Anliegen zu spezifizieren, um im Klaren zu sein, worum es geht. Am Ende der ersten Sitzung legen wir gemeinsam fest, wie es weitergehen soll. Wir vereinbaren einen Rahmen, was die Zeit und Kosten beinhaltet.

Soll ich mich vor der ersten Sitzung vorbereiten?
Es ist sicherlich von Vorteil, sich Gedanken zu machen, damit Sie für sich im Vorfeld schon etwas klarer werden. Was erwarten Sie? Wir werden sicherlich Ihre Themen in der ersten Sitzung vertiefen.

Gibt es einen Kennenlernen-Termin?
Gerne können wir eine Probesitzung vereinbaren. Dies dient dazu, dass wir uns näher kennen lernen. Sie können dann frei entscheiden, wie und ob Sie weitermachen möchten.

Wie lange dauert es?
Dies hängt weitestgehend davon ab, was Sie an Themen mitbringen und was Ihr Ziel ist.
Die ungefähre Zeitdauer schätzen wir am Ende unseres ersten Termins. Manche Themen lösen sich in 2 - 5 Sitzungen und andere benötigen etwas länger Zeit. Letztlich bestimmen Sie, was für Sie richtig und stimmig ist.

Was für Kosten kommen auf mich zu?
Die erste Sitzung dauert ca. 1,5 mit einen Kostenbeitrag von 120,00 €.
Der Beitrag für jede weitere Stunde ist 80,00 €.
Der Kostenbeitrag für Paar- und Familienberatung / Therapie ist 110,00 €  pro Stunde.

Kann ich die Kosten über die Krankenkasse abrechnen?
Die Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen sind in Ausnahmen möglich, wenn Sie keinen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung bekommen. Sie können dann einen Antrag über das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Ich unterstütze Sie gerne dabei.

Etliche private Krankenkassen und Zusatzkassen übernehmen die Kosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Sie können darüber hinaus die Kosten für Therapie auch über Ihre Steuererklärung als außerordentliche Aufwendungen geltend machen.

Kosten für Coaching?
Eine Coachingstunde beträgt 100,00 €. Die Kosten für berufliches Coaching werden von den Finanzämtern anerkannt und können somit über Ihre Einkommensteuer entsprechend als Ausgaben steuermindernd angesetzt werden.